Vereinsgastronomien dürfen geöffnet und Sitzungen abgehalten werden

TNB Newsletter vom 10.05.2020

Seit Mittwoch, 06. Mai 2020, dürfen die Tennisspieler in Niedersachsen wieder auf die Plätze. Ab Montag, 11.05.2020, gibt es weitere Lockerungen im Zuge der Corona-Krise für die Vereine.

  • Nach § 1 (5a) sind ab 11.05.2020 unter bestimmten Bedingungen wieder Vorstandssitzungen etc. möglich (siehe Anlage).
  • Zudem kann ab 11.05.2020 die Gastronomie in den Vereinen öffnen unter folgenden Bedingungen: Ab dem 11. Mai können Restaurants, Gaststätten, Cafés und Biergärten in Niedersachsen wieder öffnen, ohne Begrenzung der Öffnungszeiten, allerdings mit organisatorischen Einschränkungen. Als allgemeine Voraussetzung gelten die Regelungen der Nds. Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus in ihrer jeweils aktuellen Fassung, insbesondere die jeweils geltenden Kontaktbeschränkungen.

Das Niedersächsische Wirtschaftsministerium hat am gestrigen Tag ein Hygienekonzept vorgestellt. Danach seien folgende Regeln für die Gastronomie zu beachten:

  • Es dürfen nur max. 50 % der vor der Corona bedingten Schließung vorhandenen Sitzplatzkapazitäten im Betrieb gleichzeitig belegt werden.
  • Im Gastraum sind Tische in einem Mindestabstand von 2 m anzuordnen.
  • Die Gäste sind angehalten, im Vorhinein zu reservieren.
  • Als Kontaktdaten für eine Nachverfolgbarkeit müssen Gäste ihren Namen und eine Telefonnummer hinterlassen.
  • Mund-Nasen-Schutz ist für das Servicepersonal verpflichtend, nicht allerdings für die Gäste am Tisch.
  • Es wird ausschließlich am Tisch serviert. In Selbstbedienung können nur fertig konfektionierte Tellergerichte ausgegeben werden. Betreiber und Kunden sind verpflichtet, darauf zu achten, dass jederzeit ein Abstand von 1,50 Metern zwischen Kunden, für die die aktuellen Kontaktbeschränkungen gelten, eingehalten wird.
  • Buffets sind nicht erlaubt.
  • Keine Gegenstände zur gemeinsamen Nutzung auf den Tischen (keine Speisekarten, Gewürzständer, Flyer etc.).
  • Die Aufteilung im Gastraum ist so vorzunehmen, dass Gäste nicht in Kontakt mit vorgehaltenen Speisen kommen können (zum Beispiel keine Salatinseln in Steakrestaurants, generell keine offenen Küchen).
  • Die Gäste sind über den betrieblichen Infektionsschutz und das angewendete Hygienekonzept per Aushang zu informieren.

Wir bitten darum, Fragen zur Gastronomie an die Hotline des Landes bzw. des Wirtschaftsministeriums zu stellen und nicht an den TNB.

Bitte beachten Sie auch regelmäßig die Meldungen auf www.tnb-tennis.de. Mehr Interesse am TNB Newsletter? Klick hier: https://tnb-tennis.de/tnb/newsletter/

Schreibe einen Kommentar